STADTLANDFLUSS - Allgemeine Geschäftsbedingungen


A. Allgemeines
1.  Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert (individuell) vereinbart/ausgehandelt werden.
2.  Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch STADTLANDFLUSS. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.
3.  Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch Löschung des sog. „Low-Resolution-Materials" und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber STADTLANDFLUSS vor Anforderung der Bildmaterial-Fein-daten Gültigkeit.
4.  Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.
5.  Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem STADTLANDFLUSS der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. „Low-Resolution-Material" aus der STADTLANDFLUSS-Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist STADTLANDFLUSS von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial/die angebotenen Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von STADTLANDFLUSS nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.
6.  Geliefertes digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten bleibt stets Eigentum von STADTLANDFLUSS. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt.
7.  Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zu löschen, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.

B. Honorare
1.  Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern o. ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
2.  Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet; im übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) - Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte" in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an STADTLANDFLUSS zu zahlen.
3.  Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafen regelunggemäß der Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.  Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, eine CD-Hülle, eine DVD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat STADTLANDFLUSS über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.  Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesonderte vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
6.  Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist STADTLANDFLUSS berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.
7.  Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt werden.
8.  Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer und der Bildnummer (Bildleitzahl) geleistet werden. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richten kann. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1.  Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
2.  Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall STADTLANDFLUSS von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet (s. dazu auch Rubrik B. 4.). Ebenso sind Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
4.  Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
5.  Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.
6.  Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.

D. Urheberrecht/Belegexemplar
1.  Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl eines Urhebervermerks auf den Bildautoren als auch eines Agenturvermerks auf unsere zur Verfügung stellende Agentur, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat STADTLANDFLUSS von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
2.  Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3.  Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz
1.  Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
2.  Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von - ggf. jeweils - 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1.  Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar; nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. i BGB.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Frankfurt am Main.
3.  Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. 4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
5. Der Besteller ist damit einverstanden, dass wir seine personenbezogenen Daten, soweit sie  sich auf die Geschäftsbeziehungen beziehen und uns im Zuge dieser zugänglich werden,  speichern und in unserer EDV verarbeiten.

© STADTLANDFLUSS