STADTLANDFLUSS - Allgemeine
Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen und
die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibleibend und nicht
exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen
müssen gesondert (individuell) vereinbart/ausgehandelt
werden.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Bestellers gelten nur bei schriftlicher
Bestätigung durch STADTLANDFLUSS.
Geschäftsbedingungen des Bestellers,
auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen
o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern,
im Internet oder entsprechenden Medien
verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Sowohl für den Fall
der Lieferung und ggf. Nutzung analogen
Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung
und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter
Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis
nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls
darf das übermittelte Bildmaterial
bzw. dürfen die übermittelten
Bilddaten nicht genutzt werden.
3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen
erlangt nur durch Löschung des sog. „Low-Resolution-Materials" und
diesbezügliche schriftliche Bestätigung
gegenüber STADTLANDFLUSS vor Anforderung
der Bildmaterial-Fein-daten Gültigkeit.
4. Reklamationen hinsichtlich technischer
oder sonstiger verdeckter Mängel sind
unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher
Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger
Reklamationen ist eine Haftung unsererseits
für eventuell bereits entstandene
oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung,
spätestens jedoch vor der technischen
Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum
der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im
Falle der Werbung auch das Produkt. Die
Nutzung des Materials ist erst gestattet,
nachdem STADTLANDFLUSS der geplanten Nutzung
und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt
hat. „Low-Resolution-Material" aus
der STADTLANDFLUSS-Website darf grundsätzlich
nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung
genutzt werden. Eine Weitergabe von digitalem
Material im Wege der Datenfernübertragung
oder auch Datenträgern ist nur zulässig,
soweit dies für die Ausübung
der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte
erforderlich ist.
Entsprechen die Angaben des Bestellers
nicht der tatsächlichen Nutzungsart
oder stimmt die tatsächliche Nutzung
nicht mit den Angaben des Bestellers überein,
gilt das Nutzungseinverständnis als
nicht erteilt und ist STADTLANDFLUSS von
Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt;
im übrigen gelten für derartige
Fälle die Regelungen des Abschnittes
E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial/die
angebotenen Bilddaten dürfen ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von STADTLANDFLUSS
nicht verändert oder in irgendeiner
Weise bearbeitet werden.
6. Geliefertes digitales Bildmaterial
bzw. insoweit zur Verfügung gestellte
Bilddaten bleibt stets Eigentum von STADTLANDFLUSS.
Es wird ausschließlich vorübergehend
und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne
des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung
gestellt.
7. Bei digitalem Bildmaterial sind
die entsprechenden elektronischen Bilddaten
im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten
unverzüglich zu löschen.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte
erworben und/oder seine Verwendungsabsicht
bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen
nach Empfang zu löschen, unabhängig
davon, ob der Besteller es tatsächlich
genutzt hat oder nicht.
B. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials
ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei
Verwendung eines Bildes als Vorlage für
Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte
Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke
und Kundenpräsentationen sowie bei
Verwendung von Bilddetails, die mittels
Montagen, Fotocomposing, elektronischen
Bildträgern o. ä. Techniken Bestandteil
eines neuen Bildes werden.
2. Honorare sind vor Verwendung
zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium,
Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben
sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch
den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung,
wird automatisch nach den jeweils geltenden
Honorarsätzen der Agentur berechnet;
im übrigen gelten für die Berechnung
eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze
die „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM) - Übersicht der
marktüblichen Vergütungen für
Bildnutzungsrechte" in der jeweils
gültigen Fassung für die zugrundeliegende
Nutzung.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten
und sonstigen Unterlagen verstehen sich
stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind
innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang
ohne jeden Abzug an STADTLANDFLUSS zu zahlen.
3. Die Honorare gelten nur für
die einmalige Nutzung für den angegebenen
Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere
Nutzung ist erneut honorarpflichtig und
bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung
und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials
gilt die Vertragsstrafen regelunggemäß der
Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Wird ein bebildertes Objekt (wie
z. B. ein Buch, ein Plattencover, eine
CD-Hülle, eine DVD-Hülle, ein
Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet,
so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv
erneut Honorar fällig, unabhängig
von bereits honorierten Nutzungsrechten
für das gleiche Bild im ursprünglichen
Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung
zu Werbezwecken. Der Verwender hat STADTLANDFLUSS über
den neuen Verwendungszweck zu informieren
und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher
schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls
gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung
gemäß Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
5. Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesonderte vereinbart werden
und bedingen mindestens einen Aufschlag
von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
6. Sobald der Besteller bekundet
hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene
Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen
will, ist STADTLANDFLUSS berechtigt, ihm
die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung
zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung
oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt
ist.
7. Falls die vorgesehene Veröffentlichung
oder sonstige Verwendung nicht erfolgt,
kann ein bereits bezahltes Honorar nicht
zurückerstattet/zurückverlangt
werden.
8. Honorarzahlungen müssen
immer unter der Angabe der Kundennummer
und der Bildnummer (Bildleitzahl) geleistet
werden. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung geltend gemacht
werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen
Aufwandes richten kann. Außerdem
ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben,
welches Bild in welcher Publikation an
welcher Stelle verwendet wurde.
C. Verfügungsbeschränkung,
Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1. Grundsätzlich wird nur das
Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
Das gilt insbesondere für Bildvorlagen,
die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz
unterliegen (z. B. Werke der bildenden
und darstellenden Kunst). Die Ablösung
der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung
von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem
Verwender.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich
geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen,
Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische
Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen
in Bild und Wort sowie Verwendungen, die
zur Herabwürdigung abgebildeter Personen
führen können, sind unzulässig
und machen den Verwender schadensersatzpflichtig;
ferner hat der Verwender in einem solchen
Fall STADTLANDFLUSS von jeglicher Inanspruchnahme
der verletzten Personen und/oder Dritter
freizuhalten.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder
die Weitergabe von Nachdruckrechten oder
von elektronisch übertragenen Bilddaten
an Dritte ist nicht gestattet (s. dazu
auch Rubrik B. 4.). Ebenso sind Reproduktionen
und Vergrößerungen für
Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung
elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe
derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle
bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft
zu erteilen, ob und in welchem Umfang er
ggf. dennoch Bilddaten gespeichert oder
sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke
gefertigt hat.
4. Der Verwender ist zur Beachtung
der publizistischen Grundsätze des
Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.
Der Verwender bzw. Besteller trägt
die Verantwortung für die Betextung.
Für eine Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts abgebildeter
Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren
durch eine abredewidrige oder sinnentstellende
Verwendung in Bild und/oder Text übernehmen
wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher
Rechte ist allein der Verwender etwaigen
Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
5. Die Veröffentlichung von
Abbildungen bekannter Persönlichkeiten
kann nur mit deren Namen und nur redaktionell
erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte
Interessen des oder der Abgebildeten im
Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz
(KUG) sind vom Verwender zu beachten.
6. Wir behalten uns die Übertragung
von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
ausdrücklich vor und erkennen Klauseln,
nach denen mit der Annahme eines Honorars
die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen
sein sollte, nicht an; ausgenommen sind
Fälle, in denen dem Besteller/Verwender
an bzw. für das überlassene Bildmaterial
ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt
worden sind.
D. Urheberrecht/Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13
UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl
eines Urhebervermerks auf den Bildautoren
als auch eines Agenturvermerks auf unsere
zur Verfügung stellende Agentur, und
zwar in einer Weise, dass kein Zweifel
an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen
kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem
Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls
die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen
Bild vornehmen lässt. Der Verwender
hat STADTLANDFLUSS von aus der Unterlassung
der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden
Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Ziffer 1 gilt ausdrücklich
auch für Werbung, Einblendungen in
Fernsehsendungen und Filmen oder anderen
Medien, falls keine ausdrückliche
Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Von jeder Veröffentlichung
im Druck sind uns gemäß § 25
VerlagsG mindestens zwei vollständige
Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos
zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz
1. Bei unberechtigter Verwendung,
Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials,
unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten
an Dritte, unberechtigter Fertigung von
Reproduktionen und Vergrößerungen
sowie der Fertigung von Kopien digitaler
Datensätze oder analoger Darstellung
der in den Datensätzen enthaltenen
Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers
sowie Weitergabe derselben an Dritte und
für den Fall, dass der Kunde eine
nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung
von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich
der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen
des vereinbarten, üblichen oder des
anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze
der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars
fällig.
2. Unterbleibt der Urheber- und/oder
Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf
einen Zuschlag in Höhe von - ggf.
jeweils - 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar
zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Unsere Rechnungen sind stets
netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar;
nach Ablauf dieser Frist berechnen wir
Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über
dem Basiszinssatz gemäß § 288
Abs. i BGB.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist für beide Teile, soweit diese
Vollkaufleute sind, ausschließlich
Frankfurt am Main.
3. Auch bei Lieferungen ins Ausland
gilt deutsches Recht als vereinbart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs-
und Geschäftsbedingungen nichtig sein,
so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt.
5. Der Besteller ist damit einverstanden,
dass wir seine personenbezogenen Daten,
soweit sie sich auf die Geschäftsbeziehungen
beziehen und uns im Zuge dieser zugänglich
werden, speichern und in unserer
EDV verarbeiten.
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